Bewachungskosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden!
Beitrag von RA Jörg Rosenthal, Kanzlei Müller Radack Schultz, zum Urteil des Kammergericht Berlin (Beschluss vom 02.05.2022 – 8 U 90/21) zu der Umlage der Bewachungskosten als Betriebskosten auf den Mieter in der IMR. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Kosten der Bewachung eines Gebäudes als Betriebskosten auf Gewerberaummieter…