Das neue COVID-19-Gesetz
Dr. Michael Schultz, Kanzlei Müller Radack Schultz, hält § 7 Art. 240 EGBGB, wonach bei pandemiebedingten Einschränkungen die Störung der Geschäftsgrundlage eines Gewerberaummietvertrages gesetzlich vermutet wird, für ein scharfes Schwert, zumal in Verbindung mit § 44 EGZPO, wonach innerhalb eines Monats nach Klagezustellung ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden…