Müller Radack Schultz begrüßt geplante Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund Corona-Krise
Die auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Müller Radack Schultz begrüßt die aufgrund der Corona-Krise vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geplante Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 bzw. eine mögliche Verlängerung bis zum 31. März 2021. Steffi Radack-Müller, Gründerin und Partnerin bei Müller Radack Schultz: „Im Bereich Immobilienwirtschaft…